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benötigt ggf. für die BE/*e1 oder die Homolagation ECE/EG-ABE oder Einzelabnahmen nach § 21 StVZO Katalysator EURO3/EURO4/EURO5 gegen Aufpreis. Siehe auch Anmerkungen KAT.(ohne und mit Kat). Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§ 19(2) iVm. § 21 StVZO – sogenannte „Einzelabnahmen“ Katalysatoren nur gegen Aufpreis. Nachrüstkatalysatoren / Katalysatoren sind nicht unbedingt Bestandteil der ABE und kosten Aufpreis. Informieren Sie sich vor dem Kauf der Auspuffanlage über die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen und ob der Katalysator Bestandteil der ABE ist.



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